Allgemeine Geschäftsbedingungen Seyfert Licht+Design GmbH

Allgemeine Vorschriften

Die nachfolgenden Vorschriften finden Anwendung für alle Verträge mit der Firma
Seyfert Licht+Design GmbH, Schlossstraße 28-30, 56068 Koblenz,
unabhängig davon, ob es sich um Verträge handelt, die direkt mit dem Kunden, per Post, per Telefon, per Telefax, per E-mail zustande kommen oder solche, die über das Internet unter www.seyfert-lichtdesign.de aufgegeben wurden.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
  3. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  4. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestellung durch den Kunden (Angebot) und tatsächliche Ausführung oder Übersendung einer Auftragsbestätigung (Annahme) durch die Firma „Seyfert Licht+Design“.
     

§ 2 Erfüllungsort und Lieferung

  1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in der Schlossstraße 28-30 in 56068 Koblenz.
  2. Grundsätzlich gilt zwischen uns und dem Käufer eine Holschuld als vereinbart. Eine davon abweichende Regelung muss ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien festgehalten werden.
  3. Beim Versendungskauf zwischen uns und einem Unternehmer findet § 447 Abs. 1 BGB Anwendung, beim Versendungskauf zwischen uns und einem Verbraucher findet § 474 Abs. 3 i.V.m. § 447 Abs. 1 BGB Anwendung.
  4. In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Käufer getroffen worden ist.
     

§ 3 Zahlung und Verzug

  1. Der Kaufpreis ist Zug-um-Zug gegen Übergabe des Kaufgegenstandes fällig.
  2. Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde, gerät der Käufer 30 Tage nach Übergabe des Kaufgegenstandes in Verzug.
  3. Die Firma „Seyfert Licht + Design“ ist berechtigt, ab dem 31. Tag Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkt über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern geltend zu machen.
  4. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens behält sich die Firma „Seyfert Licht + Design“ ausdrücklich vor.
     

§ 4 Aufrechnung

  1. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt hat oder wenn die Forderungen unstreitig sind.
  2. Zur Aufrechnung ist der Käufer auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
  3. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
     

§ 5 Preisanpassungsvorbehalt gegenüber Unternehmern

  1. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so sind wir gegenüber Unternehmern berechtig, den vereinbarten Preis an die geänderten Bedingungen anzupassen.  Dies gilt für den Fall, dass unsere Beschaffungskosten zum Zeitpunkt der Lieferung höher sind als bei Vertragsschluss.
  2. Übersteigt die Preisanpassung 7 % des vereinbarten Nettopreises, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Preisanpassung schriftlich auszuüben.
     

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt das Eigentum an der verkauften Sache bei der Firma „Seyfert Licht + Design“. Solange der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt hat, ist er nicht berechtigt, die Sache weiter zu veräußern.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet uns unverzüglich hierüber zu informieren, damit wir unsere Rechte an den Kaufgegenständen wahrnehmen können.
  3. Der Käufer tritt seine Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an uns ab. Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gehen die Ansprüche wieder auf den Käufer über.
     

§ 7 Gewährleistung

  1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind  wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  2. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei hat der Käufer uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Käufer nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. War die Nachbesserung zweimal vergeblich, so gilt diese als fehlgeschlagen.
  3. Erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche können ebenfalls erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung geltend gemacht werden.
  4. Offensichtliche Mängel müssen von Verbrauchern binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Gefahrübergang auf den Käufer gerügt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
  5. Für kaufmännische Vertragspartner gilt § 377 HGB. Für gebrauchte Kaufgegenstände wird die Gewährleistung gegenüber kaufmännischen Vertragspartnern ausgeschlossen.
  6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts.
  7. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Käufer uns gem. § 346 BGB Wertersatz zu leisten.
     

§ 8 Haftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
  3. Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht.
     

§ 9 Kosten bei Beratungs- und Planungsleistungen

  1. Im Falle vorvertraglicher Beratungs- und Planungsleistungen sind wir berechtigt, eine Gebühr in Höhe von € 80,00 pro angefangene Zeitstunde zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer zu erheben, sofern es durch Gründe, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zum Vertragsschluss kommt.
  2. Wir sind verpflichtet, den Interessenten auf die Möglichkeit der Erhebung von Kosten für Beratungs- und Planungsleistungen hinzuweisen.
  3. Kommt es zum Vertragsschluss, können wir den Verzicht auf die Kosten der Beratungs- und Planungsleistungen erklären.
  4. An allen im Zusammenhang mit der Beratungs- und Planungsleistung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie beispielsweise Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen und Software behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
     

§ 10 Reparaturen

  1. Nimmt der Käufer einen zwischen ihm und uns vereinbarten Termin zur Reparatur oder Wartung eines Kaufgegenstandes nicht wahr, ist er verpflichtet, uns die dadurch entstandenen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.
  2. Die Aushändigung eines reparierten Gegenstandes erfolgt nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheins. Ist die entsprechende Abholbescheinigung abhandengekommen, sind wir durch entsprechende Freistellung gegen Ansprüche Dritter abzusichern.
     

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstrand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen uns als Verkäufer und einem Unternehmer als Käufer ist unser Geschäftssitz in Koblenz.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder erweist sich der Vertragsinhalt als lückenhaft, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll diejenige Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.